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BBK 13/2005 S. 4510

Personengesellschaft | Änderung der Stellungnahme zur Rechnungslegung

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das BilReG hat das IDW die Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 7 „Zur Rechnungslegung bei Personengesellschaften„ geändert und in WPg 2005 S. 669 bekannt gemacht. Tz. 10 lautet jetzt: “(...) Dies trifft auf Konzernabschlüsse zu, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Vertragstaats aufgestellt worden sind. Ebenso erfüllen Konzernabschlüsse i. S. von § 315a HGB diese Voraussetzung. Es kommen aber auch Abschlüsse nach anderen Vorschriften (z. B. nach US-GAAP) in Betracht, wenn deren Einklang mit den EU-Vorschriften gegeben ist (In diesem Rahmen können insbesondere auch befreiende Konzernabschlüsse eines inländischen Mutterunternehmens nach § 292a HGB i. V. mit Art. 57, 58 Abs. 3 Satz 4 und 5 und Abs. 5 Satz 2 EGHGB herangezogen werden)“.

[li]
→ F. 14 S. 1385