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Bilanzielle Behandlung der Milchprämie
Eine Milchprämie ist zu bilanzieren, wenn der Betrieb am Bilanzstichtag die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (Milcherzeugereigenschaft und zur Verfügung stehende Milchreferenzmenge). Da die Prämiengewähr keine Ermessensentscheidung darstellt, sind entsprechende Forderungen zum Stichtag zu aktivieren ( II).