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BFH 26.06.2014 III R 14/05, NWB direkt 26/2005 S. 6

Keine Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft

Ein Wahlrecht zur Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG steht Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft nicht zu, da dieses Wahlrecht nur für Ehegatten vorgesehen ist.