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Wegfall der Pensionsverpflichtung bei Tod des Berechtigten
Verpflichtet sich der seine KG-Beteiligung veräußernde Kommanditist, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses begründete Pensionsverpflichtung der KG zu übernehmen, verbleibt die Pensionsverpflichtung auch nach dem Beteiligungsverkauf als ungewisse Verbindlichkeit im Betriebsvermögen. Der Wegfall der Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes des Pensionsberechtigten ist gemäß § 24 Nr. 2 EStG als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen mitunternehmerischen Beteiligung an der KG zu erfassen.S. 6