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Einkommensteuer | Kostenerstattungen Dritter bei privater Kfz-Nutzung
Nach Rz. 14 des (BStBl 2002 I S. 148) sind der pauschale Nutzungswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höchstens mit den Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen, wenn die pauschalen Wertansätze die tatsächlich entstandenen Aufwendungen übersteigen (sog. Kostendeckelung). Zur Frage, wie sich in diesem Zusammenhang Kostenerstattungen von dritter Seite auf die Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen eines Fahrzeugs auswirken, führt die NWB PAAAB-55258 wie folgt aus: (1) Sind in den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug Kosten enthalten, die der Steuerpflichtige von dritter Seite ersetzt bekommt, führt dies zu einer entsprechenden Saldierung bzw. Minderung der Gesamtkosten, wenn ein unmittelbarer wirtsc...