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NWB Nr. 26 vom Seite 2175

Neuregelung der Leistungen bei Mutterschaft

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze (AAG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sichert die Bundesregierung die Leistungen bei Mutterschaft.

Das Gesetz sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:

  • Die Krankenkassen erstatten die Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten.

  • Teilnahme aller Krankenkassen an den Umlageverfahren.

  • Ausgleich der Kosten auch für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten.

  • Einheitliche Beschäftigtenhöchstgrenze für die Teilnahme der Arbeitgeber am Ausgleich der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Optionsmöglichkeit der Krankenkassen, die Durchführung der Umlageverfahren durch eine gemeinsame Stelle wahrnehmen zu lassen.

Der Gesetzentwurf enthält weitere Änderungen beim Umlageverfahren; es wird den aktuellen Strukturen in der Sozialversicherung angeglichen und weiterentwickelt. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf ist zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Hintergrund für die gesetzlichen Neuregelungen ist ein Beschluss des BVerfG (v. - 1 BvR 302/96), nach dem der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaf...