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IWB Nr. 12 vom Seite 581 Fach 5 Niederlande Gr. 2 Seite 412

Überblick über das Steuerrecht der Niederlande

RA Ingmar Dörr, München und RA/StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Christoph Küppers, Düsseldorf

Das Steuerrecht der Niederlande besteht im Wesentlichen aus folgenden Steuerarten:

Direkte Steuern: Einkommensteuer; Körperschaftsteuer; Dividendensteuer; Erbschaft- und Schenkungsteuer; Grunderwerbsteuer; Versicherungsteuer; Gesellschaftsteuer; gemeindliche Grundsteuer.

Indirekte Steuern: Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern, vor allem auf Mineralöl, Tabak, Alkohol; Umweltsteuern auf Grundwasser, Leitungswasser, Abfall, Kohle für Verbrennungszwecke; Energiesteuern.

Um den Rahmen der Darstellung nicht zu sprengen, wird bei den indirekten Steuern nur auf die Umsatzsteuer eingegangen.

I. Einkommensteuer

Die niederländische Einkommensteuer (inkomstenbelasting) besteuert die in drei Boxen eingeteilten unterschiedlichen Einkunftsarten mit abweichenden Steuersätzen und stellt damit ein klassisches Schedulensystem dar. Die Komplexität des niederländischen Einkommensteuerrechts erfordert es, sich im Folgenden lediglich auf die wesentlichen Grundzüge zu beschränken.

1. Subjektive Steuerpflicht

a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den Niederlanden sind als inländische Steuerpflichtige mit ihrem Welteinkomme...