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Erwerbsvorgang bei Vorvertrag
Rechtsgeschäftliche Erklärungen können nur dann zu einem Erwerbsvorgang führen, wenn sie unmittelbar die die Steuerbarkeit eines Rechtsvorgangs konstituierenden Merkmale erfüllen, ohne dass bereits ein Erwerb eintritt. Zu diesen Merkmalen gehört der Erwerb des Eigentumsverschaffungsanspruchs. Durch Abschluss eines Vorvertrags wird ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ausnahmsweise nur dann verwirklicht, wenn bereits aus ihm selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann.