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Private Pkw-Nutzung
Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 v. H. unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht. Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zu Zwecken der Umsatzsteuer kommt die 1-v. H.-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kraftfahrzeuge im Unternehmensvermögen, so ist – soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist – davon auszugehen, dass alle Kraftfahrzeuge auch privat genutzt werden. Anmerkung: Das Urteil eignet sich als gute „Munition” für die nächste Schlussbesprechung mit der Betriebsprüfung. Das Gericht hat die starre Vermutungsregel des BMF, wonach Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 v. ...