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OFD Karlsruhe 29.04.2005 S 7116a, NWB direkt 25/2005 S. 8

Steuerverzicht bei Einfuhren im Rahmen eines Reihengeschäfts

Gelangt der Gegenstand der Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts vor dem aus dem Drittlandsgebiet in das Inland und ist ein Abnehmer in der Reihe oder dessen Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, wird für die Lieferung an diesen Abnehmer und für vorangegangene Lieferungen im Inland aus Vereinfachungsgründen auf die Erhebung der geschuldeten Steuer verzichtet, wenn in den Rechnungen über diese Lieferungen die Steuer nicht gesondert ausgewiesen wirdS. 9 (§ 50 UStDV; Abschn. 31a Abs. 16 Satz 1 UStR 2000).