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FG Rheinland-Pfalz 15.03.2005 2 K 1437/03, NWB direkt 25/2005 S. 5

Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlusts

Ein Auflösungsverlust ist dann entstanden, wenn die Gesellschaft zivilrechtlich aufgelöst wurde, der Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann und es im Wesentlichen feststeht, ob und in welcher Höhe nachträgliche Anschaffungskosten sowie Auflösungskosten des Gesellschafters anfallen werden. Unter Wirtschaftsjahr ist im Falle der Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft der steuerrechtliche Gewinnermittlungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG zu verstehen.