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FG 11.04.2005 15 K 4678/02 E, NWB direkt 25/2005 S. 5

Aufwendungen für Vollkaskoversicherung keine Werbungskosten

Die Aufwendungen für eine Fahrzeug-Vollkaskoversicherung sind auch dann keine neben der Kilometer-Pauschale für Dienstreisen berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Aufwendungen, wenn ein Arbeitnehmer steuerfreie Erstattungen seines Arbeitgebers in Höhe der Kilometer-Pauschale erhält. Im Falle eines nur teilweise beruflich genutzten privaten PKW fallen die Aufwendungen für eine Fahrzeugvollversicherung unter das Abzugs- und Aufteilungsverbot. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss der Versicherung Voraussetzung für die Kilometergeld-Erstattung durch den Arbeitgeber ist.