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FG Hessen 20.02.2005 1 K 882/02, NWB direkt 25/2005 S. 5

Doppelte Haushaltsführung nach Rückkehr aus Erziehungsurlaub

Wird eine doppelte Haushaltsführung durch Inanspruchnahme von Mutterschutz oder Erziehungsurlaub für 14 Monate unterbrochen und deshalb die Unterkunft am auswärtigen Beschäftigungsort aufgegeben, wird die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei anschließender Rückkehr an den Beschäftigungsort und Wiederbegründung einer doppelten Haushaltsführung erneut in Lauf gesetzt.