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BFH 23.02.2005 VII R 32/04, NWB direkt 25/2005 S. 3

Beginn der Einspruchsfrist bei mündlichem Abgabenbescheid

Bei mündlich bekannt gegebenen Verwaltungsakten beginnt die einmonatige Einspruchsfrist auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung zu laufen. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist die mündliche Mitteilung des Abgabenbetrags eine geeignete Mitteilungsform.