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Umwandlung einzelkaufmännischer Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft
Gestaltungsprobleme in der Praxis
Aus Traditions- und Imagegründen werden in Deutschland noch immer zahlreiche mittelständische Unternehmen entweder als einzelkaufmännische Betriebe, als OHG oder als KG geführt, ohne dem Aspekt der Unternehmensneuorganisation Beachtung zu schenken. Ausweislich der Statistiken der Industrie- und Handelskammern steht bei vielen derartigen Familienbetrieben die Nachfolgefrage an, wobei zu klären ist, ob die Geschäftsführung in Fremdorganschaft weitergeführt werden soll, und Überlegungen angestellt werden müssen, wie Privat- und Firmenvermögen haftungsrechtlich entkoppelt werden können. Neue Unternehmensstrategien bedingen angesichts des Kosten-, Qualitäts- und Produktivitätsdrucks neue Unternehmensstrukturen, die sich flexibel den Herausforderungen der Globalisierung stellen und die Abspaltung ineffizienter Unternehmensteile, die Verschmelzung und Verlagerung zu einem marktfähigeren Unternehmen und den Formwechsel zu einer haftungsbegünstigten Rechtsform ermöglichen.
I. Die Praxisbedeutung der Umwandlung
Das „Going Public” von Personengesellschaften durch Umwandlung in eine AG und der Nutzung einer Kapitalbeschaffung durch ein „Initial Public Offering” hat die Börsennotierung attraktiv ...