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EuGH 07.06.2005 Rs. C-542/03, NWB 25/2005 S. 204

Sozialrecht | Anspruch auf Familienleistungen bei Auseinanderfallen von Wohnsitz und Beschäftigungsstaat

Eine Person besitzt die Arbeitnehmereigenschaft i. S. der Verordnung Nr. 1408/71 (EWG), wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wenn ein Arbeitnehmer Anspruch auf die gleichen Familienleistungen sowohl in dem Staat hat, in dem er arbeitet, als auch – allein aufgrund seines Wohnsitzes – in dem Staat, in dem er mit seiner Familie wohnt (hier: Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in Österreich und Erziehungsgeld in Deutschland), ist der Beschäftigungsmitgliedstaat grundsätzlich vorrangig für die Gewährung der Leistungen zuständig. Übt jedoch eine Person, die das Sorgerecht für die Kinder hat, insbesondere de...