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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 2883/04

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, HGB § 128

Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft

Leitsatz

Die Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der Gesellschaft ist verschuldensunabhängig, sodass es dabei weder auf die Beteiligungsquote an der Gesellschaft noch auf den Umfang der Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen ankommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAB-54788

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