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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 231/04

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

Nachweis der Absendung eines Steuerbescheids kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Soll bei Ablauf der Festsetzungsfrist am 31. Dezember der Steuerbescheid am 28. Dezember per einfachen Brief bekannt gegeben werden, so steht nur dann i.S. von § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO fest, dass der Bescheid tatsächlich den Machtbereich des FA verlassen hat, wenn der Abgangszeitpunkt bzw. der Abgang des Bescheids überhaupt in einem Aktenvermerk festgehalten wird oder ein Zeuge den Abgang bestätigen kann.

2. Auch bei einer ordentlich organisierten Poststelle des FA reicht es insoweit nicht aus, wenn der Sachbearbeiter des FA zwar nachweislich den Steuerbescheid gefertigt und in seinem Dienstzimmer einem Bediensteten der Poststelle übergeben hat, wenn es ansonsten aber keine Nachweise für eine tatsächliche Weitergabe an die gelbe Post gibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 848 Nr. 14
INF 2005 S. 481 Nr. 13
VAAAB-54767

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