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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 48/03

Gesetze: EStG § 10d Abs. 1, AO § 45 Abs. 1, BGB § 1922 Abs. 1

Kein Abzug eines vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrags durch den Erben

Einkommensteuer

Leitsatz

Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen (hier: Verlustvortrag aus hohen Erhaltungsaufwendungen des Erblassers für schuldenfrei vererbte Mietobjekte). Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erbe durch die Verluste „wirtschaftlich belastet” ist.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1768 Nr. 33
DStRE 2005 S. 1309 Nr. 22
MAAAB-54757

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