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Übergang der Steuerschuld gem. § 13b UStG auf den Leistungsempfänger in der Bauwirtschaft
Was sind Bauleistungen?
++ Kernaussagen ++Seit dem sind Unternehmer, die selbst Bauleistungen ausführen, Steuerschuldner für die an sie erbrachten Bauleistungen (Wechsel der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Bauleistung ist und wie in Zweifelsfällen verfahren werden kann.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Allgemeines | III. | Behandlung von Zweifelsfällen | ||
II. | Was sind Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 UStG? |
I. Allgemeines
Um Steuerausfälle in der Bauwirtschaft zu vermeiden, wurde durch Art. 14 Nr. 2 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 (BStBl 2004 I S. 120) der Anwendungsbereich des § 13b UStG erweitert. Nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für bestimmte Bauleistungen. Die Neuregelung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG).
In der Bauwirtschaft wurde der gute Ansatz dieser Regelung zwar grundsätzlich begrüßt (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Bauindustrie vom ) wegen der erheblichen Unsicherheiten aber als katastrophal bezeichnet. Nicht zuletzt bestanden bei verschiedensten Verbänden Unklarheiten, was im Einzelnen unter einer Bauleistung zu verstehen ist.
Nach der gesetzlichen Def...