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BBK Nr. 12 vom Seite 547 Fach 6 Seite 1286

Übergang der Steuerschuld gem. § 13b UStG auf den Leistungsempfänger in der Bauwirtschaft

Was sind Bauleistungen?

von Dipl.-Finanzw. Karl-Hermann Eckert, Potsdam
++ Kernaussagen ++

Seit dem sind Unternehmer, die selbst Bauleistungen ausführen, Steuerschuldner für die an sie erbrachten Bauleistungen (Wechsel der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, was nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Bauleistung ist und wie in Zweifelsfällen verfahren werden kann.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Allgemeines
III.
Behandlung von Zweifelsfällen
II.
Was sind Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG?
 

I. Allgemeines

Um Steuerausfälle in der Bauwirtschaft zu vermeiden, wurde durch Art. 14 Nr. 2 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 (BStBl 2004 I S. 120) der Anwendungsbereich des § 13b UStG erweitert. Nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für bestimmte Bauleistungen. Die Neuregelung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG).

In der Bauwirtschaft wurde der gute Ansatz dieser Regelung zwar grundsätzlich begrüßt (vgl. Pressemitteilung der Deutschen Bauindustrie vom ) wegen der erheblichen Unsicherheiten aber als katastrophal bezeichnet. Nicht zuletzt bestanden bei verschiedensten Verbänden Unklarheiten, was im Einzelnen unter einer Bauleistung zu verstehen ist.

Nach der gesetzlichen Def...