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BBK Nr. 12 vom Seite 539 Fach 2 Seite 1298

Die Europa-AG

Neue Rechtsform für europäische Unternehmen

von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert
++ Kernaussagen ++

In den Mitgliedstaaten der EU tätige Unternehmen können seit dem eine neue Rechtsform wählen: die Societas Europaea, kurz: SE, oder auch Europa-AG. Diese Gesellschaftsform soll im internationalen Wettbewerb insbesondere wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Statt des bisher regelmäßig erforderlichen Aufbaus eines Netzes von Tochtergesellschaften, für die unterschiedliche nationale Vorschriften gelten, können die Unternehmen sich jetzt rechtlich einheitlich organisieren. Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge der gesetzlichen Regelungen im SE-Ausführungsgesetz (SEAG) – einschließlich der Besonderheiten bei der Mitbestimmung durch das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) – dar.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Einführung
Das monistische System
II.
Die Gründung einer SE
Das dualistische System
III.
Aufbau der SE
IV.
Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Allgemeines

I. Einführung

Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)” vom (BGBl I S. 3675) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Societas Europaea (SE) geschaffen. Grundlage der Regelungen sind zwei EU-Bestimmungen aus dem Jahr 2001: die Verordnung übe...