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BGH 23.09.2004 IX ZR 148/03, NWB direkt 24/2005 S. 11

Verjährungsbeginn bei Haftung wegen unerkannter Beitragspflicht

Der Lauf der Verjährung beim Schadensersatzanspruch eines Arbeitgebers gegen den Steuerberater, welcher die Lohnabrechnungen für ihn besorgt und hierbei keinen Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherungsbeiträge abzieht, beginnt in Fällen der unerkannten Beitragspflicht eines Mitarbeiters erst mit dem Zugang des entsprechenden Nachforderungsbescheids der zuständigen Behörde.