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FG München 16.03.2005 4 K 4330/02, NWB direkt 24/2005 S. 11

Abtretung einer Kaufoption für ein Grundstück

Die entgeltliche Abtretung einer unstreitigen Erwerbsposition steht einem Verzicht i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG gleich. Damit gehört sie zur Gegenleistung.