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FG Hessen 13.04.2005 6 V 3012/04, NWB direkt 24/2005 S. 9

Nachweis der Vermietungsabsicht Voraussetzung für Vorsteuerabzug

Für den Vorsteuerabzug in der Investitionsphase gilt der Grundsatz des „Sofortabzugs”. Der Vorsteuerabzug ist bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, wenn sich auf Grund objektiver Umstände im Zeitpunkt des Bezugs der Bauleistungen ergibt, dass Räume steuerpflichtig vermietet werden sollen.