Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Dokumentvorschau
            FG Hessen 13.04.2005  6 V 3012/04, NWB direkt 24/2005 S. 9
Nachweis der Vermietungsabsicht Voraussetzung für Vorsteuerabzug
Für den Vorsteuerabzug in der Investitionsphase gilt der Grundsatz des „Sofortabzugs”. Der Vorsteuerabzug ist bereits in dem Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum zu gewähren, wenn sich auf Grund objektiver Umstände im Zeitpunkt des Bezugs der Bauleistungen ergibt, dass Räume steuerpflichtig vermietet werden sollen.