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FG Hamburg 16.12.2004 VI 94/03, NWB direkt 24/2005 S. 4

Gewerblicher Grundstückshandel bei eigengenutzter Immobilie

Die Veräußerung einer eigengenutzten Immobilie durch einen Grundstückshändler innerhalb eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nach Erwerb kann diesem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sein, wenn sich keine besonderen Sachzwänge für die Veräußerung (z. B. Finanzierungsschwierigkeiten) feststellen lassen.