Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerblicher Grundstückshandel bei eigengenutzter Immobilie
Die Veräußerung einer eigengenutzten Immobilie durch einen Grundstückshändler innerhalb eines Zeitraums von ca. 5 Jahren nach Erwerb kann diesem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sein, wenn sich keine besonderen Sachzwänge für die Veräußerung (z. B. Finanzierungsschwierigkeiten) feststellen lassen.