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FG Hamburg 02.03.2005 VI 320/03, NWB direkt 24/2005 S. 3

Änderung Gewinnfeststellungsbescheid bei Organschaft

Ändert sich ein Gewinnfeststellungsbescheid, in dem einer Organgesellschaft ein Gewinnanteil zugewiesen wird, ist der Bescheid des Organträgers gemäß § 175 AO zu ändern.