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FG Hamburg 04.03.2005 VI 48/03, NWB direkt 24/2005 S. 3

Formelle Satzungsmäßigkeit gemeinnütziger Unternehmen

Eine Satzungsbestimmung, wonach die Beteiligung an gewerblichen Unternehmen zulässig ist, ist gemeinnützigkeitsschädlich, wenn sich nicht durch Auslegung eine Einschränkung dahingehend ergibt, dass lediglich die Beteiligung an gemeinnützigen Unternehmen zulässig sein soll.