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BFH 20.12.2004 VI S 7/03, NWB direkt 24/2005 S. 3

Wirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses

Ein Verweisungsbeschluss, der unter Verstoß gegen den Grundsatz der fortdauernden Zuständigkeit des einmal angerufenen Gerichts (Grundsatz der sog. perpetuatio fori) ergeht, kann wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit unwirksam sein.