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Zahlungen auf das Konto des Ehepartners
Freigebige Zuwendung und damit schenkungsteuerrelevant?
Spätestens seitdem die Konten von Ehegatten immer stärker ins Visier der Finanzverwaltung rücken, sind höchstrichterliche Entscheidungen zu dieser Thematik von allgemeinem Interesse.
Ursprung: Unbenannte Zuwendungen
Seitdem der BFH im Jahre 1994 in sieben Entscheidungen klargestellt hat, dass auch die so genannten „unbenannten Zuwendungen” unter Ehegatten schenkungsteuerlich genauso zu behandeln sind wie sonstige freigebige Zuwendungen, muss der Berater ein besonderes Augenmerk auf Zahlungen zwischen Ehegatten legen. Nicht nur die Zahlungen des einen Ehegatten auf das Konto des anderen Ehegatten, sondern ebenfalls Zahlungen eines Ehegatten auf das gemeinsame Konto können schenkungsteuerlich relevant sein.
Zivilrechtlicher Hintergrund
Bei gemeinsamen Konten bilden die Ehegatten eine Gläubigergemeinschaft. Für die Zuordnung des Guthabens bzw. der Zahlungseingänge im Falle einer solchen Gesamtgläubigerschaft stellt § 430 BGB folgende gesetzliche Vermutung auf: Jedem der Kontoinhaber wird die Hälfte des Kontoguthabens zugerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Haltung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hatte bereits 1999 die Veranlagungsstellen und Auß...