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Rentenversicherungsbeiträge als vorab veranlasste Werbungskosten
FG Niedersachsen gewährt Prozesskostenhilfe
Die OFD Münster hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren X R 11/05 Einspruchsverfahren betreffend den Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten ruhen (NWB EN-Nr. 631/2005). Der 7. Senat des FG Niedersachsen hat nunmehr einem Kläger zur Klärung der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sein können, Prozesskostenhilfe gewährt und damit ein Signal für die rechtliche Beurteilung der Rentenversicherungsbeiträge gegeben.
1. Beiträge können vorab veranlasste Werbungskosten sein
Der 7. Senat des einem Kläger zur Klärung der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sein können, Prozesskostenhilfe gewährt. Zur Begründung führte das Gericht aus: Bei summarischer Prüfung ist die Klage nicht mutwillig erhoben und bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg. Denn es kommt in Betracht, dass die von Arbeitnehmern gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei der Einkommensermittlung nicht nur als (beschränkt abzugsfähige) Sonderausgaben, son...