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NWB 24/2005 S. 196

Sozialversicherung | Anpassungsfaktor für Lohnersatzleistungen zum 1. 7. 2005

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat mit Bek. v. 17. 5. 2005 (BAnz Nr. 98 v. 31. 5. 2005 S. 8074) den Anpassungsfaktor für die Anpassung der dem Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Versorgungskrankengeld in der Kriegsopferversorgung, dem Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Übergangsgeld in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, der Arbeitsförderung und der Kriegsopferfürsorge zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen zum 1. 7. 2005 bundeseinheitlich auf 1,0003 festgesetzt.