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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 4/05

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Kanzleiräume eines nebenberuflichen Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Bei der „Kanzlei” eines Rechtsanwalts, die im Obergeschoss eines selbstgenutzten Einfamilienhauses liegt und aus einem Raum besteht, der nur durch das Treppenhaus und den Flur innerhalb der Wohnung erreichbar ist, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, mit der Folge, dass die Raumkosten nur eingeschränkt bis zu 1.250 Euro abzugsfähig sind.

Fundstelle(n):
PAAAB-54247

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