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Außensteuerrecht | Steuersparmodell „Labuan/Malaysia” über eine Briefkastenfirma in Luxemburg und andere ausländische Domizilgesellschaften
(1) Eine Briefkastenfirma liegt vor, wenn sie weder über eigene Geschäftsräume bzw. eigene Geschäftsausstattung verfügt noch eigenes Personal beschäftigt, kein Postfach bzw. keine Telefonnummer besitzt, i. d. R. an sog. Massendomizilen ansässig ist und vor allem ihre nach Landesrecht zu bestimmende Existenz nicht in eine geschäftliche Tätigkeit umsetzt, d. h., dass sie eigenwirtschaftlich funktionslos ist und treuhänderisch für ihre Anteilseigner handelt. (2) Liegen keine klassischen Domizilgesellschaften in diesem Sinne vor, sind die Grundsätze über Basisgesellschaften entsprechend anzuwenden, wenn die Gesellschaften ohne eigenes Unternehmerrisiko und ohne grundlegende Unternehmerinitiative und damit ohne wirtschaftliche Eigenbedeutung nur formal vorgeschoben wurden,...BStBl II 1999, S. 119BStBl II 2003, S. 50