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FG Münster 10.1.2005 4 V 5580/04 S, IWB 11/2005 S. 950

Doppelbesteuerung | Spontanauskunft nach dem DBA-Russland

Art. 26 DBA-Russland ermöglicht Spontanauskunft an die russische FinVerw. zur Durchführung innerstaatlichen Rechts (, EFG 2005, S. 754). • Hinweis: Die Astin. hatte an einen im Gebiet der Russischen Föderation ansässigen russischen Staatsangehörigen Provisionen gezahlt. Das FA beabsichtigte, die russische Finanzverwaltung hiervon zu unterrichten. Hiergegen wandte sich die Astin. mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung (Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB analog i. V. mit § 30 AO). Das FG sah eine Befugnis zur sog. Spontanauskunft in § 117 Abs. 2 AO i. V. mit Art. 26 DBA-Russland. Art. 26 Abs. 1 DBA-Russland beinhalte eine sog. große Auskunftsklausel. Eine große Auskunftsklausel ermögliche jedenfalls dann Spontanauskünfte hinsichtlich der Durchführung des inn...BStBl I 1999, S. 228