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BBV 6/2005 S. 8
Beteiligungserfordernis für Schenker bei mittelbarer Anteilsschenkung
Nach dem sind auch bei einer mittelbaren Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft die Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG zu versagen, wenn der Schenker nicht zu mehr als einem Viertel am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist.