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BBV 6/2005 S. 6

Aufgabe eines Nutzungsrechts und Abschluss eines Mietvertrags

Der BFH hat im Urt. v. - IX R 16/04 entschieden, dass der Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO darstellt, weil der Mieter zuvor sein Nutzungsrecht an dem Mietobjekt unentgeltlich aufgegeben hat. Denn auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Vollzieht sich die Nutzungsüberlassung im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft, ist sie grundsätzlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen und kann auch nicht durch einen Mietvertrag in den Bereich der Einkünfteerzielung verlagert werden: Nicht der zivilrechtliche Vertrag, sondern...