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Existenzgründerrücklage bei vorher ausgeübter ehrenamtlicher Tätigkeit
Im Vorgründungszeitraum ausgeübte Tätigkeiten i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG führen dazu, dass die Existenzgründerrücklage nicht in Anspruch genommen werden kann. Selbständige Einkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind somit grundsätzlich ebenfalls schädlich für die Existenzgründerrücklage. Schädliche Einkünfte in diesem Sinne liegen aber dann nicht vor, wenn die Einnahmen in vollem Umfang nach § 3 EStG – zum Beispiel § 3 Nr. 26 EStG – steuerfrei waren (OFD Chemnitz, Kurzinformation Ertragsteuern 39/2005 v. - S 2183b - 5/12 - St 21).