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Jahresbescheinigung: Hilfsmittel mit Schwachstellen
Checkliste zum Abgleich der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG mit den Anlagen KAP, AUS und SO
„Diese Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen soll Ihnen das Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO zur Einkommensteuer-/Feststellungserklärung erleichtern.” Mit diesem Satz beginnen die amtlichen Hinweise auf den zwischenzeitlich von vielen Kreditinstituten versandten, sog. zusammenfassenden Jahresbescheini- S. 28gungen über Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Jahresbescheinigung nicht alle Kapitalerträge oder Veräußerungsgeschäfte enthalten muss, dass bei vielen Anlageprodukten die Anschaffungszeitpunkte und Anschaffungskosten – da dem Institut nicht bekannt – nicht mitgeteilt werden können und dass nicht alle mit den Kapitalerträgen zusammenhängenden Aufwendungen bescheinigt sein müssen.
Steuerpflichtige und ihre Berater, die die Jahresbescheinigung als Hilfsinstrument beim Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO zur Steuererklärung 2004 heranziehen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass jedwede steuerrechtliche Würdigung einzelner Kapitalerträge, einzelner Veräußerungsvorgänge und Kapitalanlagen nicht vom ausstellenden Kreditinstitut, sondern nur von ihnen vorzunehmen is...