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IWB Nr. 11 vom Seite 521 Fach 5 Großbritannien Gr. 2 Seite 418

Der schottische Trust – (k)eine „Vermögensmasse ausländischen Rechts”?

– zur Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 und Nr. 9 Satz 2, 20 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz ErbStG

von Dr. iur. Mike Wienbracke, LL.M. (Edinburgh), Essen

I. Einleitung

Die durch Art. 10 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom (BGBl I 1999, S. 402) neu in das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eingeführten Regelungen betreffend die Besteuerung von Trusts sind im Hinblick auf solche des common law-Rechtskreises bereits ausgiebig erörtert worden.

Soll auf die in diesem Zusammenhang geäußerten Bedenken verfassungs-, europa- sowie völkerrechtlicher Art an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, so richtet sich der Fokus der vorliegenden Untersuchung vielmehr auf die bislang nur wenig beleuchteten Trustverhältnisse nach dem Recht Schottlands, einem mixed legal system.

II. Das schottische Trustrecht

Anders als das englische ist das schottische Recht nicht in law (sog. strenges Recht) und equity (sog. Billigkeitsrecht) gespalten (Gretton, in: Reid/Zimmermann (Hrsg.), a. a. O., S. 482). Im Gegensatz zu Trusts nach englischem S. 522 Recht beruhen solche nach schottischem denn auch nicht darauf, dass der settlor (im schottischen Recht truster genannt) dem trustee nach strengem Recht das Eigentum an den zum Trust gehörenden Sachen bzw. die Inhaberschaft der in diesem gebundenen Rechte überträgt, wobei d...