Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Düsseldorf 26.05.2004 VI-U (Kart) 36/03, NWB direkt 23/2005 S. 11

Dreißigjährige Bindung an Sozietätsvertrag sittenwidrig

Schließt eine Sozietät einen Gesellschaftsvertrag zum Zweck „gemeinsamer Berufsausübung und Alterssicherung” und wird während der Laufzeit des Vertrages von 30 Jahren das Recht zur (ordentlichen) Kündigung ausgeschlossen, ist die Vereinbarung der 30-jährigen Bindungsdauer nach § 138 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz sittenwidrig und nichtig.