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Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Nach Widerruf der Zulassung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfall besteht auch dann wegen der andauernden Gefährdung der Mandanteninteressen kein Anspruch auf Wiederbestellung, wenn er neben einem weiteren Berufsträger nur noch als Angestellter einer Steuerberatungs-GmbH tätig ist, aber nicht festgestellt werden kann, dass diese Änderung der Geschäftsgestaltung dauerhaft, kontrollierbar und für lange Zeit nicht änderbar ist.