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BFH 15.12.2004 II R 37/01, NWB direkt 23/2005 S. 11

Verschmelzung des grundstückseinbringenden Gesamthänders

Wenn die Grundstücksübertragung auf die Gesamthand zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Veränderung der Gesellschafterstellung bereits zwischen den Gesamthändern abgesprochen worden war, ist die Vergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG nicht zu gewähren.