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FG Nürnberg 28.10.2004 IV 440/2003, NWB direkt 23/2005 S. 9

Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen

Ist Vermögen aus einzubeziehenden Vorschenkungen und damit aus früheren Erwerben im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung für den letzten Erwerb noch mit Nießbrauchsauflagen zu Gunsten des Schenkers oder seines Ehegatten belastet, muss hinsichtlich der auf den Kapitalwert dieser Belastungen entfallenden Steuer, die für den letzten Erwerb erhoben wird, eine Stundung ausgesprochen werden. Damit muss auch für diesen letzten Erwerb eine Berechnung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG durchgeführt werden. Dabei sind die früheren Erwerbe jeweils mit ihrem Nettowert, also ohne die Nießbrauchsbelastungen, anzusetzen. S. 10