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FG Düsseldorf 16.02.2005 5 K 2030/03 U, NWB direkt 23/2005 S. 8

Kontinuitätsprovision ist Entgeltbestandteil

Eine neben einer Absatzprovision für die Vermittlung von Fondsanteilen gewährte Kontinuitätsprovision, deren Höhe vom durchschnittlichen Jahresbestand der vermittelten Anteile, d. h. vom dauerhaften Vermittlungserfolg, abhängt, ist Bestandteil des Entgelts für die steuerfreie Vermittlungsleistung. Es fehlt an einer zusätzlichen, auf die Bindung der Kunden abzielenden Leistung des Vermittlers.