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EuGH 26.05.2005 Rs. C-465/03 – Kretztechnik AG, NWB direkt 23/2005 S. 8

Vorsteuerabzug beim Börsengang

Eine Aktiengesellschaft erbringt bei einem Börsengang und der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreises keine umsatzsteuerbare Leistung. Die in den Aufwendungen für einen Börsengang enthaltene Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Aktiengesellschaft mit ihrer Haupttätigkeit Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Anmerkung: Die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, nach der der Vorsteuerabzug versagt wird, weil in der Ausgabe von Aktien ein umsatzsteuerbarer, aber nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG umsatzsteuerfreier Umsatz gesehen wird, ist damit überholt. Das beim BFH unter dem Az. V R 84/01 anhängige Revisionsverfahren wird demnächst im Sinne des EuGH-Urteils entschieden werden.