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FG Köln 16.02.2005 11 K 1795/01, NWB direkt 23/2005 S. 4

Zahlung auf Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten unbeachtlich

Zahlungen, die im Rahmen des Versorgungsausgleichs zum Ausgleich der Differenz der Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Rentenkonto des früheren Ehegatten geleistet werden, sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.S. 5