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FG Niedersachsen 17.03.2004 9 K 121/98, NWB direkt 23/2005 S. 3

Abbruchkosten und AfaA als nachträgliche Werbungskosten

Abrisskosten wie auch AfaA können zu den nachträglichen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften gehören, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der vorigen Vermietung bestand.