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Umlagezahlungen eines gemeinnützigen Betriebs gewerblicher Art
In welchem Umfang ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art Umlagezahlungen an die Trägerkörperschaft leisten darf, ohne gegen das Begünstigungsverbot des § 55 Abs. 1 Satz 1 AO zu verstoßen und ohne dass die Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft werden, klärt eine Verfügung der OFD Düsseldorf.