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Abtretung mehrerer Steuererstattungsansprüche
Wird dem Finanzamt die Abtretung verschiedener Steuererstattungsansprüche durch mehrere Abtretungsanzeigen jeweils nach der Entstehung des betreffenden Erstattungsanspruchs angezeigt, rechtfertigt dies allein nicht die Annnahme, dass ein geschäftsmäßiger Forderungserwerb vorliegt.