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NWB Nr. 23 vom Seite 1904

Berichtigungsvorschrift für Steuerbescheide von Empfängern einer verdeckten Gewinnausschüttung erforderlich

In Ermangelung einer einschlägigen Berichtigungsnorm ist es seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens problematisch, Steuerbescheide von Gesellschaftern, die eine verdeckte Gewinnausschüttung empfangen haben, zu ändern.

Die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Außenprüfung. Zu diesem Zeitpunkt hat der Gesellschafter aber bereits, in Unkenntnis der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Zahlung, die entsprechenden Einnahmen nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern im Rahmen einer anderen Einkunftsart erklärt. Um eine materiell richtige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, ist es daher unumgänglich, die Einkünfte durch Korrektur des Steuerbescheids in Einkünfte aus Kapitalvermögen umzuqualifizieren. Da die §§ 172 ff. AO regelmäßig nicht einschlägig sind, ist eine Korrektur der bestandskräftigen Steuerbescheide nach der bestehenden Rechtslage grundsätzlich nicht möglich.

Der DStV hat den Gesetzgeber deshalb aufgefordert, eine explizite eigenständige Änderungsvorschrift zur Korrektur von Steuerbescheiden von Gesellschaftern nach Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung in die AO aufzunehmen. Bis zur Einführung einer solchen Korrekturnor...